Was gehört in eine Bestattungsverfügung?

Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis zu regeln, wie die eigene Bestattung und ggfs. eine Bestattungsfeier erfolgen soll. Oft besteht auch der Wunsch Regelungen für die Grabstätte und deren Pflege festzuhalten.

Wir geben Ihnen ein paar Hinweise zu Inhalten einer Bestattungsverfügung.

Die Bestattungsverfügung regelt (im Mindestmaß) die gewünschte Art der Bestattung und in der Regel den Ort der Bestattung.

Sprachlich sollte die Verfügung hinreichend klar formuliert werden und am Besten schon in der Überschrift oder dem Einleitungssatz deutlich machen, dass der Verfasser die Wünsche oder auch Anweisungen zu seiner Bestattung niederlegt.

Die Verfügung muss natürlich den Verfasser eindeutig erkennen lassen, weshalb Vorname Name (ggfs. Geburtsname) Geburtsdatum und Anschrift aufgenommen sein sollten.

Die Bestattungsverfügung sollte handschriftlich unterzeichnet sein und mit Erstellungsort und Erstellungsdatum versehen sein.

Kein zwingender Inhalt, oftmals aber hilfreich kann es sein, wenn der Verfasser auch festlegt, wer sich um die Bestattung kümmern soll und im Zweifelsfall Entscheidungen hierzu trifft, wer also die Totenfürsorge hat.

Weiter kann in der Verfügung festgelegt werden, ob und ggfs. wie eine Bestattungsfeier stattfinden soll und evtl. wer sich worum kümmern soll.

Auch Fragen rund um die Gestaltung der Grabstätte können in der Verfügung festgehalten werden.
Soweit eine Bestattungsvorsorgeversicherung oder ein für diesen Zweck angelegtes Sparguthaben vorliegt, gehört natürlich auch ein entsprechender Hinweis in die Verfügung. Soweit erforderlich sollte auch eine entsprechende Bankvollmacht mit der Verfügung verbunden sein, damit die Mittel auch zur Verfügung stehen.
Weitere Regelungen können aufgenommen werden. Man sollte die Bestattungsverfügung aber nicht überfrachten.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung) wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard