Brauche ich eine Bestattungsverfügung ?

Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Bestattungsverfügung brauchen.

Ob Sie eine Bestattungsverfügung errichten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Jeder sollte sich aber darüber Gedanken machen!

Mit einer Bestattungsverfügung hält man fest, wie man sich die eigene Bestattung und das „drumherum“ vorstellt.

Wir wissen alle, dass wir irgendwann sterben müssen. Der Tod und die hiermit verbundenen Dinge sind aber ein Thema über das man nicht gerne nachdenkt oder spricht.
Somit wird auch die Themen Beerdigung und die Frage, wie man bestattet werden möchte, ungern angesprochen.
Oft weiß man selbst im engen Familienkreis nicht, ob und ggfs. wie sich jemand über die eigene Bestattung, eine Beerdigung und die Grabstätte Gedanken gemacht hat.

Dies zu Lebzeiten festzuhalten erfolgt aber nicht nur aus reinem Selbstzweck.
Wenn es zu einem Todesfall kommt, fällt es Angehörigen, die gerade einen geliebten Menschen verloren haben, ohnehin schwer, eine Bestattung zu organisieren. Wenn sie in diesem Moment nicht wissen, ob und ggf. welche Vorstellungen und Wünsche der Verstorbene bezüglich seiner Bestattung hatte, ist die Situation noch schwieriger.

Hier hilft eine durch den Verstorbenen verfasste, schriftliche Bestattungsverfügung in der der Verstorbene seine Überlegungen festhält.

Wir raten Ihnen, zumindest eine einfache Verfügung zu errichten. Dies gilt auch, wenn es Ihnen egal sein sollte, wie die eigene Bestattung und das „drumherum“ erfolgen soll.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung) wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard

Bedarf eine Bestattungsverfügung einer besonderen Form?

Die Bestattungsverfügung bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form.

Die Verfügung sollte natürlich schriftlich niedergelegt werden. Sie sollte auf jeden Fall eigenhändig unterzeichnet sein, damit man einen Entwurf von der Verfügung unterscheiden kann. Da die Verfügung jederzeit ganz widerrufen oder geändert werden kann, sollte sie datiert sein.
Die Verfügung kann handschriftlich, aber auch mittels Computer oder Schreibmaschine verfasst werden. Es sollte nachweisbar sein, dass der Verfasser die Erklärung bei klarem Verstand und ohne Druck von außen erstellt hat. Insoweit kann es hilfreich sein, die Erklärung von einem Zeugen, einem Rechtsanwalt oder Notar oder dem Hausarzt bestätigen zu lassen.

Die Verfügung kann mit anderen Regelungen, etwa dem Testament verbunden werden. Wenn Sie Teil des Testamentes ist, unterliegt sie aber den Formvorschriften des Testaments.
Von der Verbindung mit einem Testament ist in der Regel abzuraten, da die Testamentseröffnung ggfs. erst zeitlich verzögert erfolgt.

Die Bestattungsverfügung muss weder mit anwaltlicher noch mit notarieller Hilfe errichtet werden.
Regelmäßig ist es kann aber sinnvoll, sich juristische Hilfe bei der Errichtung einer Bestattungsverfügung zu bedienen, um Unklarheiten und Fehler zu vermeiden. Denn wenn die Verfügung greift, ist der Verfasser nicht mehr da, um Unklarheiten zu klären.

Die Kosten für die juristische Dienstleistung in diesem Bereich sind regelmäßig überschaubar und können i.d.R. schnell vorab geklärt werden.
Wir berechnen für Bestattungsverfügung üblicherweise Pauschalen, die Sie hier finden.

Juristischer Rat sollte in jedem Falle eingeholt werden, wenn der Verfasser eine ungewöhnliche Art der Bestattung wünscht, denn der Gesetzgeber hat auch für die Bestattung strenge Regeln aufgestellt.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung) wenden Sie sich an unsere
Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard

Was gehört in eine Bestattungsverfügung?

Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis zu regeln, wie die eigene Bestattung und ggfs. eine Bestattungsfeier erfolgen soll. Oft besteht auch der Wunsch Regelungen für die Grabstätte und deren Pflege festzuhalten.

Wir geben Ihnen ein paar Hinweise zu Inhalten einer Bestattungsverfügung.

Die Bestattungsverfügung regelt (im Mindestmaß) die gewünschte Art der Bestattung und in der Regel den Ort der Bestattung.

Sprachlich sollte die Verfügung hinreichend klar formuliert werden und am Besten schon in der Überschrift oder dem Einleitungssatz deutlich machen, dass der Verfasser die Wünsche oder auch Anweisungen zu seiner Bestattung niederlegt.

Die Verfügung muss natürlich den Verfasser eindeutig erkennen lassen, weshalb Vorname Name (ggfs. Geburtsname) Geburtsdatum und Anschrift aufgenommen sein sollten.

Die Bestattungsverfügung sollte handschriftlich unterzeichnet sein und mit Erstellungsort und Erstellungsdatum versehen sein.

Kein zwingender Inhalt, oftmals aber hilfreich kann es sein, wenn der Verfasser auch festlegt, wer sich um die Bestattung kümmern soll und im Zweifelsfall Entscheidungen hierzu trifft, wer also die Totenfürsorge hat.

Weiter kann in der Verfügung festgelegt werden, ob und ggfs. wie eine Bestattungsfeier stattfinden soll und evtl. wer sich worum kümmern soll.

Auch Fragen rund um die Gestaltung der Grabstätte können in der Verfügung festgehalten werden.
Soweit eine Bestattungsvorsorgeversicherung oder ein für diesen Zweck angelegtes Sparguthaben vorliegt, gehört natürlich auch ein entsprechender Hinweis in die Verfügung. Soweit erforderlich sollte auch eine entsprechende Bankvollmacht mit der Verfügung verbunden sein, damit die Mittel auch zur Verfügung stehen.
Weitere Regelungen können aufgenommen werden. Man sollte die Bestattungsverfügung aber nicht überfrachten.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung) wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard