Brauche ich eine Bestattungsverfügung ?

Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Bestattungsverfügung brauchen.

Ob Sie eine Bestattungsverfügung errichten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Jeder sollte sich aber darüber Gedanken machen!

Mit einer Bestattungsverfügung hält man fest, wie man sich die eigene Bestattung und das „drumherum“ vorstellt.

Wir wissen alle, dass wir irgendwann sterben müssen. Der Tod und die hiermit verbundenen Dinge sind aber ein Thema über das man nicht gerne nachdenkt oder spricht.
Somit wird auch die Themen Beerdigung und die Frage, wie man bestattet werden möchte, ungern angesprochen.
Oft weiß man selbst im engen Familienkreis nicht, ob und ggfs. wie sich jemand über die eigene Bestattung, eine Beerdigung und die Grabstätte Gedanken gemacht hat.

Dies zu Lebzeiten festzuhalten erfolgt aber nicht nur aus reinem Selbstzweck.
Wenn es zu einem Todesfall kommt, fällt es Angehörigen, die gerade einen geliebten Menschen verloren haben, ohnehin schwer, eine Bestattung zu organisieren. Wenn sie in diesem Moment nicht wissen, ob und ggf. welche Vorstellungen und Wünsche der Verstorbene bezüglich seiner Bestattung hatte, ist die Situation noch schwieriger.

Hier hilft eine durch den Verstorbenen verfasste, schriftliche Bestattungsverfügung in der der Verstorbene seine Überlegungen festhält.

Wir raten Ihnen, zumindest eine einfache Verfügung zu errichten. Dies gilt auch, wenn es Ihnen egal sein sollte, wie die eigene Bestattung und das „drumherum“ erfolgen soll.

Bei Fragen rund ums Erb- und Familienrecht und zur Erstellung von Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung) wenden Sie sich an unsere Fachanwältin für Familienrecht Silvia Reinhard